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Beerdigung

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht.

Können individuelle Wünsche für die Gestaltung der kirchlichen Bestattung berücksichtigt werden?

Gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der gültigen Gottesdienst-Ordnung (Agende). Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden, müssen aber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.

Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den Hinterbliebenen voran.

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In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden – auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.

 

Auf evangelischen Friedhöfen werden nicht nur evangelische Christen bestattet, wenn der evangelische Friedhof ein sogenannter »Monopolfriedhof« ist, also der einzige vor Ort. Ist ein anderer Friedhof in erreichbarer Nähe, kann das Presbyterium (Kirchenvorstand) beschließen, nur die Bestattung von Kirchenmitgliedern zuzulassen.

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Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, dass der Gesang hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden kann. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.

Welche Musikwünsche im Einzelnen möglich sind, muss im Gespräch zwischen der Pfarrerin/dem Pfarrer und den Angehörigen einvernehmlich geklärt werden. Viele Musikstücke lassen sich im Vollzug der Amtshandlung interpretierend aufnehmen, insbesondere, wenn sie in der Biografie der Betroffenen verankert sind. Bei Konflikten sollte überlegt werden, ob das Anliegen eines säkularen Musikstückes ebenso durch ein geistliches Lied zum Ausdruck gebracht werden kann.

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