Die Ev.-luth. Kirchengemeinde weist darauf hin, dass die Ruhezeit bei den unten aufgeführten Reihengemeinschaftsgrabstätten abgelaufen ist.
Nach dem 30.09.2022 werden die Reihengemeinschaftsgräber abgeräumt, eingeebnet und eingesät. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen werden beseitigt.
Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nach § 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Für folgende Reihengemeinschaftsgrabstätten gilt diese Bekanntmachung:
U I (Stele)
U II (Stele)
U III (Stele)
Friedhofsverwaltung der Ev.-luth. Kirchengemeinde
Hemer, 18. März 2022