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Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung

 

Die Ev.-luth. Kirchengemeinde weist darauf hin, dass die Ruhezeit bei den unten aufgeführten Reihengemeinschaftsgrabstätten abgelaufen ist.

Nach dem 30.11.2024 werden die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigt.

Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nach        § 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Für folgende Reihengemeinschaftsgrabstätten gilt    diese Bekanntmachung:

U I        (Stele)

U II       (Stele)

U III      (Stele)

U IV      (Stele)  

U V        (Stele)

U VI      (Stele)

Friedhofsverwaltung der Ev.-luth. Kirchengemeinde         

                                                                                                                                Hemer, Mai 2024

 

 

Formulare zum Download

Ansprechpartner:
Friedhof Kantstraße 
Frank Minkwitz
Kantstraße 41

Tel.: 01 77 / 91 38 477

Friedhofsverwaltung:
Katja Große
Parkstraße 9a


Tel.: (0 23 72) 50 14 81
friedhofsverwaltung@kirche-hemer.de

Auf unserem Friedhof können Sie für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab wählen.

Grabstätten inklusive Grabpflege bieten wir auf unseren Gemeinschaftsfeldern für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen an.

REIHENGRABSTÄTTEN (eigene Pflege)

Reihengrabstätten sind Grabstätten für jeweils eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer der Ruhezeit verliehen (30 Jahre bzw. 20 Jahre) Reihengräber werden der Reihe nach vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

WAHLGRABSTÄTTEN (eigene Pflege)

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Bei Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Grabstellen werden für 30 Jahre erworben. Die Wahlgrabstätte kann sowohl aus einem einzelnen Grab als auch aus mehreren Gräbern bestehen. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann die Grabstätte zurückgegeben oder verlängert werden. Wird bei einer weiteren Belegung durch die vorgeschriebene Ruhezeit   (20 Jahre bei Urnen und 30 Jahre bei Erdbestattungen) die Nutzungszeit überschritten, muss für die gesamte Grabstätte entsprechend verlängert werden.

In einem Erdwahlgrab können nach einer Sargbestattung noch zwei Urnen beigesetzt werden.

In einem Urnenwahlgrab können zwei Urnen beigesetzt werden. Dazu bieten wir normal große Gräber oder kleine Urnenwahlgräber (1 x 1 m) an.

GEMEINSCHAFTSFELDER MIT PFLEGE DURCH DEN FRIEDHOF

Für Urnen- wie auch für Erdbestattungen- gibt es Gräber, die vom Friedhof gepflegt werden. Diese Gräber sind in verschiedenen Varianten als Gemeinschaftsgräber, entweder für Urnen- oder für Sargbestattungen angelegt.

Urnengräber mit Pflege durch den Friedhof werden als einzelne Reihengräber oder auch als Wahlgräber für 2 Urnen angeboten. Die Grabflächen werden mit einer Dauerbepflanzung versehen, so dass ein einheitliches Bild entsteht. Vor dem Grabstein ist Platz für Blumen, die die Angehörigen niederlegen können. Auch wird das Abstellen einer Kerze zu besonderen Gedenktagen geduldet. Ein Anspruch, die Grabstelle eigenmächtig zu bepflanzen, besteht nicht. Nicht geduldete Bepflanzungen werden regelmäßig bei den Pflegegängen durch die Mitarbeiter entfernt.

URNENREIHENGRÄBER MIT PFLEGE DURCH DEN FRIEDHOF

Diese Grabstätten sind in verschiedenen Bereichen als U-Felder oder als Baumfelder angelegt. Für jeden Verstorbenen wird ein kleiner einheitlich gestalteter Liegestein hergestellt, auf dem der Name sowie das Geburts- und Sterbejahr eingraviert werden.

Die Ruhezeit beträgt hier 20 Jahre; eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

URNENPARTNERGRÄBER MIT PFLEGE DURCH DEN FRIEDHOF

Relativ neu auf unserem Friedhof ist die Möglichkeit der Urnenbeisetzung in Partnergräbern mit Pflege durch den Friedhof. Hier handelt es sich um Wahlgräber.  Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Diese wird bei Belegung der Partnerstelle entsprechend der Ruhezeit verlängert. Beide Stellen müssen zeitgleich erworben werden.

  • Partnergräber am Baum

Diese sind identisch mit den Reihengräbern am Baum. Hier sind es immer 2 Grabstellen für  2 Urnen mit 2 Liegesteinen.

  • Feld der Psalmen

Jede Grabstätte hat hier einen stehenden Grabstein, der nach der jeweiligen Bestattung mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen versehen wird.

Auf der Grabstätte gibt es eine kleine Platte zum Ablegen von Blumen und Abstellen einer Kerze zu besonderen Gedenktagen. Eine kleine Platte wird im vorderen Bereich der Grabstelle aufgelegt und kann für das Ablegen von Blumen und einer Kerze genutzt werden.

 

 

GEMEINSCHAFTSFELD FÜR ERDBESTATTUNGEN

Die Grabstellen werden für die Dauer der 30- jährigen Ruhezeit durch den Friedhofsträger unterhalten. Sie werden im oberen Bereich mit einer Dauerbepflanzung versehen, der Rest ist Rasenfläche. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

 TRAUERFEIERN

Zur persönlichen Abschiednahme steht ein Abschiedsraum zur Verfügung, in dem auch Trauerfeiern in kleinem Rahmen stattfinden können.

Darüber hinaus steht unsere Friedhofskapelle für Beerdigungsfeiern zur Verfügung.

Im Mittelpunkt der Gottesdienste zur Bestattung in unserer Friedhofskapelle steht das Evangelium von Jesus Christus. Sie hören im Evangelium die Zusage Jesu Christi:

„ Ich bin die Auferstehung und das Leben; wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“

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